Zusammenarbeit 105-560337-28
Devisenkonto: 105-0560120004314-78
Die Annahme und der Versand sterblicher Überreste am Flughafen Nikola Tesla
in Belgrad erfolgen über das Frachtterminal (Cargo Center) gemäß den Bedingungen und Standards
der Internationalen Luftverkehrs-Vereinigung (IATA). Jede Fluggesellschaft legt
spezifische Bedingungen und Beschränkungen für den Transport sterblicher Überreste fest.
Für detaillierte Informationen und Anweisungen können sich die Nutzer des Flughafens Nikola Tesla
an den diensthabenden
Koordinator des Cargo Centers wenden.
Die für den Transport oder die Abholung sterblicher Überreste erforderlichen Dokumente sind:
- Reisepass des Verstorbenen
- Für die Einfuhr nach Serbien:
* Konsulat der Republik Serbien im Ausland
(falls die sterblichen Überreste nicht von einer offiziellen Begleitperson begleitet werden,
ist es notwendig, das
Außenministerium der Republik Serbien zu kontaktieren (Tel. +381 11 3068-268)
- Für die Ausfuhr aus Serbien:
* Transportgenehmigung des Konsulats oder der Botschaft des Bestimmungslandes
- Zahlung der Transportkosten an die Fluggesellschaft
- Sterbeurkunde des Gesundheitsamtes
- Zahlung der Lagerkosten (Flughafen Nikola Tesla Konto: 330-4014642-71 Credit Agricole Bank)
- Zahlung der Frachtbriefgebühren (Flughafen Nikola Tesla Konto: 330-4014642-71 Credit
Agricole Bank)
Für den Transport sterblicher Überreste aus dem Ausland nach Serbien ist es erforderlich, ein entsprechendes
serbisches Dokument – eine Transportgenehmigung zu erhalten.
Der Antrag auf Erteilung der Transportgenehmigung wird bei der Botschaft oder dem Generalkonsulat der Republik Serbien
im letzten Wohnsitzland des Verstorbenen gestellt.
Für die Ausstellung der Transportgenehmigung sind folgende Originaldokumente erforderlich:
Die Genehmigung wird von der diplomatisch-konsularischen Vertretung der Republik Serbien eingeholt. Falls der Verstorbene in einem Drittland beerdigt wird, der Transport jedoch über Serbien erfolgt, ist eine Transit-Transportgenehmigung erforderlich. Für die Ausstellung dieser Genehmigung sind dieselben Dokumente sowie die Transportgenehmigung des Bestattungslandes erforderlich.
Für den Transport einer Urne nach Serbien ist ebenfalls eine Transportgenehmigung erforderlich.
Zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten muss eine Kremationsbescheinigung vorgelegt werden.
Die Versicherungssumme wird im Falle des natürlichen Todes des Versicherten oder des Todes durch einen Unfall während der Laufzeit des Versicherungsvertrags ausgezahlt.
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